Führerscheinklassen

Die Fahrerlaubnis-Verordnung regelt alle wesentlichen Gesetze, die für das Erlangen bzw. den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis wichtig sind. Seit dem Jahr 2013 existieren insgesamt 16 einzelne Führerscheinklassen in Deutschland (ausgenommen die forst- und landwirtschaftliche Klassen T und L). Hier sind die bedeutendsten Klassen kurz aufgeführt:

Zum Führen eines Mofas wird keine Fahrerlaubnis benötigt. Es muss jedoch eine sog. Prüfbescheinigung mitgeführt werden, die ab einem Mindestalter von 15 Jahren erworben werden kann.

Für die Klasse B196 ist der Nachweis der Teilnahme an einer Fahrschulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten (4 Theoriestunden und 5 praktische Fahrstunden zu je 90 Minuten) erforderlich. Eine Prüfung (sowohl Theorie, als auch Praxis) ist jedoch nicht erforderlich. Das Fahren von Leichtkrafträdern mit der B196-Bescheinigung ohne die entsprechende Eintragung der Schlüsselzahl im Führerschein ist eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis).