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B196
Kraftrad
- Krafträder der Klasse A1
- Ausschließlich Inland
- Klasse B (5 Jahre) benötigt
- Ab 25 Jahren
- Keine weiteren Klassen
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Klasse A
Kraftrad
- Alle Krafträder
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Ab 24 Jahren (bei Direkteinstieg)
- Ab 21 Jahren (2 Jahre Besitz A2)
- A1, A2 und AM eingeschlossen
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Klasse A1
Kraftrad
- Kraftrad bis 125 cm3 Hubraum
- Motorleistung bis 11 kW
- Leistung bis 0,1 kW/kg
- Ab 16 Jahren
- Klasse AM eingeschlossen
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Klasse A2
Kraftrad
- Kraftrad bis max. 70 kW
- Motorleistung bis 35 kW
- Leistung bis 0,2 kW/kg
- Ab 18 Jahren
- A1 und AM eingeschlossen
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Klasse AM
Kraftrad
- leichte zweirädrige Fahrzeuge
- dreirädrige Kleinkrafträder
- leichte 4-rädrige Kleinkrafträder
- Ab 16 Jahren
- Keine weiteren Klassen
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Klasse B / BF17
Kraftfahrzeuge
- Kraftfahrzeuge bis zu 3.500 kg
- Anhänger bis zu 750 kg
- Ab 18 Jahren (unbegleitet)
- Ab 17 Jahren (begleitet)
- AM und L eingeschlossen
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Klasse B96
Kraftfahrzeugkombination
- Gesamtgewicht bis zu 4.250kg
- Anhänger schwerer als 750kg
- Klasse B / BF17 erforderlich
- Ab 18 Jahren
- Keine weiteren Klassen
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Klasse BE
Kraftfahrzeugkombination
- Anhänger oder Sattelanhänger
- Gesamtmasse bis 500kg
- Klasse B / BF17 erforderlich
- Ab 18 Jahren
- Keine weiteren Klassen
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Klasse L
Zugmaschinen
- Landwirtschaftliche Maschinen
- Höchstens 40 km/h
- Mit Anhänger bis zu 25 km/h
- Ab 16 Jahren
- Keine weiteren Klassen
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Klasse T
Zugmaschinen
- Landwirtschaftliche Maschinen
- Bis 60 km/h auch mit Anhänger
- Ab 16 Jahren bis 40 km/h
- Ab 18 Jahren bis 60 km/h
- Keine weiteren Klassen